Leila Cubasch

Praxis für Psychotherapie

 

Ablauf und Kosten

Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunde, in der Regel eine bis maximal drei Sitzungen, dient der Abklärung und Feststellung bezüglich des Vorliegens einer psychischen Erkrankung sowie der Klärung, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder andere medizinische, soziale, therapeutische Angebote sinnvoll sind. Sie erhalten im Anschluss ein allgemeines Informationsblatt sowie eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Sprechstunde.

Probatorische Sitzungen, in der Regel  bis zu vier Sitzungen, dienen der Anamneseerhebung, der Diagnose und der Abklärung Ihrer Erwartungen und Ziele sowie dem gemeinsamen Kennenlernen. Ferner werden organisatorische, rechtliche, finanzielle Rahmenbedingungen geklärt. Es werden Fragebögen und u.U. psychologische Testverfahren eingesetzt. Das wichtigste in diesen Sitzungen ist, dass Sie überprüfen, ob es Ihnen möglich ist, eine vertrauensvolle Beziehung zum Therapeuten aufbauen zu können, Sie sich gut aufgehoben fühlen und Sie sich vorstellen können, Ihre Ziele mit Hilfe des Therapeuten zu erreichen. Diese Sitzungen werden von der Krankenkasse ohne Antrag übernommen. Ferner können Sie auch weitere Psychotherapeuten aufsuchen und kennenlernen. 

Akutbehandlung, in der Regel bis zu 12 Sitzungen, dient der kurzfristigen Stabilisierung bei psychischen Krisen bzw. der Vorbereitung auf eine weiterführende Psychotherapie. Die Akutbehandlung ist anzeigepflichtig gegenüber der Krankenkasse.

Kurzzeit- und Langzeittherapie, erstrecken sich auf 24 Sitzungen, bzw. auf 45 Sitzungen bis hin zu maximal 80 Sitzungen.  Nach Antragsstellung und -genehmigung durch Ihre Krankenkasse bzw. bei Selbstzahlern sofort, kann die Psychotherapie begonnen werden. Eine Psychotherapie findet in der Regel einmal wöchentlich á 50 Minuten statt.

Selbstzahler wählen häufig einen zweiwöchentlichen Kontakt, um die Kosten tragbar zu halten.

Kosten 

Übernahme durch gesetzliche Krankenkasse

Als Vertragspsychotherapeutin bin ich berechtigt über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Bei Vorliegen einer psychischen/psyosomatischen Störung mit Krankheitswert werden die Kosten nach Beantragung in der Regel von der Krankenkasse übernommen.  Dies gilt sowohl für die Akutbehandlung, als auch die Kurzzeit- oder Langzeittherapie.

Übernahme durch private Krankenkasse      

Jede private Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen, wann und unter welchen Bedingungen eine Psychotherapie möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Sitzung, ob Ihre Kasse Psychotherapie übernimmt und was dafür nötig ist.

Übernahme durch Beihilfe 

Beihilfe Versicherten stehen ebenfalls fünf Sitzungen Probatorik zu. Danach wird, wie bei gesetzlich Versicherten, ein Antrag bei der Beihilfe gestellt. Nach Bewilligung werden dann die Kosten für ebenfalls 24 oder 45 Sitzungen übernommen. Meistens richten sich die privaten Versicherungen nach der Entscheidung der Beihilfe und übernehmen dann auch die Kosten. Das muss aber nicht so sein. Probleme gibt es z.B. häufig bei den Kosten für den Antrag. Den übernehmen einige private Kassen dann nicht.

Selbstzahler

Liegen keine entsprechenden Störungen (Nach ICD-10, internationale Klassifikation psychischer Störungen) vor, es besteht jedoch dennoch eine Problematik mit Behandlungswunsch (z.B. sich wiederholende persönliche oder Beziehungsschwierigkeiten, Probleme im Beruf, in Freundschaften und anderen sozialen Bereichen, Aufarbeiten einer Trennung/eines Verlustes, Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung etc.) können Sie als Selbstzahler eine Psychotherapie beginnen.

Ferner biete ich bei Beziehungsschwierigkeiten und Trennungsprozessen eine Paartherapie an, welche leider auch nicht von den Krankenkassen übernommen wird und auf Selbstzahlerbasis getragen werden muss. 

Die Kosten orientieren sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Formalia sind für Selbstzahler keine zu beachten.